FAQ

Die Parental-Guidance-Regelung greift bei Filmen mit der FSK 12. Nur in Begleitung eines Elternteils darf ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen. weitere Informationen      

Was bedeutet „Parental Guidance“?

Die Parental-Guidance-Regelung greift bei Filmen mit der FSK 12. Nur in Begleitung eines Elternteils darf ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen.

weitere Informationen       

Nein. Nur in Begleitung eines Elternteils (personensorgeberechtigt) darf das Kind die Vorstellung besuchen. Andere Personen wie Freunde, Großeltern, ältere Geschwister etc. sind nicht personensorgeberechtigt.

Ja, aber nur, wenn die volljährige Begleitperson einen „Erziehungsauftrag“ durch die Eltern des Minderjährigen bekommen hat. Den Erziehungsauftrag gibt es hier zum Download . 

Ja, als Kinobetreiber ist das Kino verpflichtet, den Jugendschutz, bzw. seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzuhalten. Im Zweifelsfall müssen Schüler-, bzw. Personalausweise durch unsere Mitarbeiter überprüft werden. Zum rechtlichen Hintergrund: Hält ein Gewerbetreibender das Jugendschutzgesetz nicht ein, kann er mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.  

Ja. Das Vorprogramm darf entsprechend des Jugendschutzgesetzes keine höhere Altersfreigabe als der Hauptfilm haben. Jeder Werbespot und jeder Trailer wird auf eine mögliche beeinträchtigende Wirkung auf Minderjährige überprüft und bei Nichteignung aus dem Programm gestrichen.

Im Jugendschutzgesetz §11 Filmveranstaltungen: weitere Informationen

Geht es um öffentliche Veranstaltungen wie einen Kinobesuch, entzieht der Gesetzgeber den Eltern durch Jugendschutz und FSK die Verantwortung. Auch wir als Kinobetreiber unterstehen diesen gesetzlichen Auflagen und dürfen keine Ausnahmen machen. 

Nein. Außerhalb der Parental-Guidance-Regelung gibt es keine Ausnahmen.